Die Zukunft liegt in der Hand der Bürger
Das Wort von der Beteiligung der Bürger ist in aller Munde, überall versuchen z.B. Kommunen, die Menschen stärker zu beteiligen. Es geht um die direkte Beteiligung auch zwischen den Wahlen. Es ist ein Instrumentarium, in der repräsentativen Demokratie, die Akzeptanz und Legitimität politischer Entscheidungen zu verbessern. Das gilt besonders auf kommunaler Ebene, wo die Bürgerschaft aus eigener Anschauung beurteilen kann (Stuttgarter Zeitung, 02.06.2012, Seite V1). Wir Remsecker/innen wurden mit zwei „Werkstätten“ an der Planung der Neuen Mitte beteiligt. So etwas wie das Planungsdesaster von Stuttgart 21 darf sich nicht wiederholen!
Die „Bürgerbeteiligung“ ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Dagegen sind „Bürgerentscheid“, „Bürgerbegehren“, „Bürgerversammlung“ und neuerdings der „Volksantrag“ gesetzlich vorgeschriebene Formen der direkten Demokratie.
Das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden auf den Ebenen des Landes und der Kommunen liegt (seit 2015?) bei 20% der Wahlberechtigten. Wenn so viele Bürger für einen Volksentscheid in einer bestimmten Frage votieren, muss die Exekutive den Entscheid durchführen. Der wird entschieden durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Es gibt einen (Zitat) „sogenannten Negativkatalog, der Themen umfasst, die von Bürgerentscheiden ausgenommen sind. … Für die Bauleitplanung gilt: Bürgerentscheide sind bis zum Aufstellungsbeschluss möglich. Die Bürger können also mitreden, wenn es um die grundsätzliche Entscheidung geht … Die genaue Ausgestaltung der Bebauung aber bleibt weiterhin in der alleinigen Zuständigkeit des Gemeinderats.“
(Stuttgarter Zeitung, 05.03.2015, Seite 4)
In Remseck soll die Bürgerschaft über die „Westrand-Brücke“ entscheiden. …